Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Werbe-Marketplace-Plattform „Shloce". „Shloce" ist der Name der Plattform; Betreiberin der Plattform ist die Shloce Network UG (haftungsbeschränkt), Hardbergstraße 77, 69518 Abtsteinach, Handelsregister: Amtsgericht Darmstadt, HRB 109826, USt-IdNr. DE465414017, vertreten durch den Geschäftsführer Nils Plaha (nachfolgend „Betreiberin"). „Anbieter" im Sinne dieser AGB sind die Partner, die ihre Werbeflächen über die Plattform anbieten.
§ 2 Leistungen
Shloce vermittelt zwischen Werbetreibenden (Mietern) und Anbietern von Werbeflächen (Partnern) stundenweise Werbeleistungen. Gegenstand des Werbevertrages ist, dass der Anbieter das vom Mieter bereitgestellte Werbemittel im gebuchten Zeitraum auf seiner Werbefläche ausstrahlt (Bildschirm) bzw. dort anbringt (Wand-, Plakat- oder sonstige Fläche). Eine Vermietung oder Überlassung der Fläche zur eigenen Nutzung durch den Mieter ist nicht Gegenstand des Vertrages; Anbringung, Ausstrahlung und Entfernung übernimmt stets der Anbieter. Vertragspartner des Werbevertrages ist ausschließlich der jeweilige Anbieter; die Betreiberin wird nicht selbst Vertragspartner, sondern ausschließlich als Vermittlerin tätig.
§ 3 Vertragsschluss & Bezahlung
Buchungen werden über die Plattform abgewickelt. Alle angezeigten Preise sind Brutto-Endpreise. Die Zahlung erfolgt sicher über Stripe. Die Betreiberin erhält für die Vermittlung eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20 % des Brutto-Endpreises, die bei der Auszahlung einbehalten wird. Die verbleibenden 80 % werden mit der Zahlung dem Stripe-Konto des Anbieters gutgeschrieben. Der Anbieter beauftragt die Betreiberin, die Auszahlung dieses Guthabens auf sein Bankkonto so zu steuern, dass jeweils zum 1. eines Monats der Anteil aller bis dahin abgelaufenen Buchungszeiträume (Slots) ausgezahlt wird, ab einem Betrag von 10 €, spätestens jedoch vor Ablauf von 90 Tagen nach der Zahlung. Wird ein Zeitraum storniert oder widerrufen und dem Mieter erstattet, wird der darauf entfallende Anteil vom Stripe-Konto des Anbieters zurückgebucht; wurde er bereits ausgezahlt, wird der Betrag mit dem Anbieter verrechnet bzw. zurückgefordert. Auf die Provision wird Umsatzsteuer berechnet, soweit sie nach dem Sitz des Anbieters in Deutschland anfällt; bei Anbietern im EU-Ausland mit gültiger, über die EU-Datenbank VIES bestätigter USt-IdNr. sowie bei Anbietern mit Sitz außerhalb der EU mit Nachweis der Unternehmereigenschaft gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Die Rechnung an den Mieter erstellt die Betreiberin im Namen und für Rechnung des Anbieters auf Grundlage der Angaben des Anbieters. Die Zahlung wird über Stripe im Namen des Anbieters abgewickelt; auf der Abrechnung des Mieters erscheint der Anbieter. Gutschein- bzw. Rabattcodes – gleich ob vom Anbieter oder im Rahmen von Rabattaktionen von der Betreiberin verteilt – sind Preisnachlässe des Anbieters auf seine Werbeleistung. Der Anbieter ermächtigt die Betreiberin, solche Rabattaktionen in seinem Namen mit einem Nachlass von höchstens 20 % durchzuführen. Die Rechnung weist den vollen Preis und den Nachlass aus; Vermittlungsprovision (20 %) und Auszahlung an den Anbieter (80 %) werden vom reduzierten Betrag berechnet. Buchungen, deren Zeitraum mehr als 40 Tage in die Zukunft reicht, werden in Monatsraten bezahlt: Bei Vertragsschluss wird die erste Rate fällig (mindestens etwa der erste Monat), jede weitere Rate wird rund 14 Tage vor Beginn ihres Zeitraums für die Tage fällig, die innerhalb der folgenden 40 Tage enden. Der Gesamtpreis ändert sich dadurch nicht. Für Ratenbuchungen stehen Kreditkarte und SEPA-Lastschrift zur Verfügung; mit der ersten Zahlung ermächtigt der Mieter den Einzug der weiteren Raten mit derselben Zahlungsmethode (Kartenautorisierung für wiederkehrende Belastungen bzw. SEPA-Lastschriftmandat zugunsten des Anbieters). Jede Rate wird gesondert in Rechnung gestellt. Schlägt der Einzug einer Rate fehl, wird der Mieter benachrichtigt und kann die Rate selbst bezahlen; ist sie bei Beginn des ersten betroffenen Tages nicht bezahlt, entfallen die unbezahlten Tage ohne Kosten für den Mieter, bereits bezahlte Tage bleiben bestehen. Bei Storno oder Widerruf werden noch nicht fällige Raten nicht mehr eingezogen.
§ 4 Werbemittel & Freigabe
Werbetreibende dürfen ausschließlich rechtlich zulässige Inhalte hochladen. Jedes Werbemittel durchläuft eine zweistufige Freigabe (Admin und Partner). Die Betreiberin behält sich vor, Inhalte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 5 Haftung
Die Betreiberin haftet nur für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
§ 6 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular findest du in der Widerrufsbelehrung. Verbraucher können ihren Widerruf auch über die Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen" in ihrem Konto erklären (§ 356a BGB). Bei kostenpflichtigen Buchungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Werbeschaltung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Frist beginnt und vollständig erbracht wurde und der Verbraucher der Kenntnis vom Erlöschen zugestimmt hat. Bei Zahlung in Monatsraten beginnt die Widerrufsfrist mit dem Vertragsschluss (Zahlung der ersten Rate); ein Widerruf erfasst den gesamten Vertrag, noch nicht fällige Raten werden dann nicht mehr eingezogen.
§ 7 Stornierung & Erstattung
Bezahlte Buchungen können vom Mieter jederzeit storniert werden. Eine Buchung besteht aus einem oder mehreren Zeitfenstern (Slots, z. B. ein Tag von 08:00 bis 22:00 Uhr). Bereits abgelaufene Slots bleiben geschuldet. Ein Slot, der zum Zeitpunkt der Stornierung bereits begonnen hat, wird noch bis zu seinem Ende ausgestrahlt und ist vollständig geschuldet. Alle Slots, die erst nach der Stornierung beginnen, werden storniert und dem Mieter in voller Höhe zurückerstattet. Für Buchungen, die vor dem 10.10.2026 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die stundengenaue Erstattung: Bereits begonnene Stunden bleiben geschuldet, die übrigen Stunden des laufenden Slots werden erstattet. Anfallende Zahlungs- und Plattformgebühren auf den erstatteten Anteil trägt die Plattform. Stornierte, zukünftige Zeiträume werden wieder freigegeben und sind erneut buchbar. Die Erstattung kann je nach Zahlungsdienstleister 5–10 Werktage dauern.
§ 8 Pflichten & Eigenverantwortung des Partners
Der Partner ist allein und in eigener Verantwortung dafür zuständig, wo und wie er seine Werbefläche anbringt. Dies umfasst insbesondere die Wahl des Standorts, die bauliche Anbringung und Verkehrssicherheit sowie das Einholen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen (z. B. bau- und planungsrechtliche Genehmigungen, straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse, Zustimmung des Gebäude- oder Grundstückseigentümers). Ebenso liegt es allein beim Partner, ob und in welchem Umfang er ein Gewerbe anmeldet, und er ist selbst für die Anmeldung, Erklärung und Abführung seiner eigenen Steuern und Abgaben verantwortlich. Die Betreiberin erbringt ausschließlich die Vermittlungs- und Plattformleistung und übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit von Standort, Anbringung, Genehmigungslage oder für die gewerbe- und steuerrechtlichen Verhältnisse des Partners. Der Partner stellt die Betreiberin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.
Steuerangaben und Rechnungen: Der Partner beauftragt und bevollmächtigt die Betreiberin, die Rechnungen über seine Werbeleistungen in seinem Namen und für seine Rechnung auszustellen und den Mietern zu übermitteln (Rechnungsausstellung durch Dritte, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Der Partner ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner steuerlichen Angaben (insbesondere Sitzland, Umsatzsteuer-Status, Steuersatz, USt-IdNr. und Steuernummer) und hat sie vor der Bestätigung selbst – im Zweifel mit steuerlicher Beratung – zu prüfen. Die Betreiberin erstellt die Rechnungen an die Mieter im Namen und für Rechnung des Partners ausschließlich auf Grundlage dieser Angaben und der Angaben der Mieter nach allgemeinen, automatisierten Regeln; sie nimmt keine steuerliche Prüfung vor und erbringt keine Steuerberatung. Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen des Partners (z. B. Ort der Leistung, Steuersatz, Steuerbefreiung, Reverse Charge), die Prüfung der ihm übermittelten Rechnungen sowie die Erfüllung seiner steuerlichen Melde-, Erklärungs- und Zahlungspflichten obliegen allein dem Partner. Ändern sich seine steuerlichen Verhältnisse, hat der Partner seine Angaben unverzüglich im Konto zu aktualisieren; fehlerhafte Rechnungen hat er der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen. Entstehen der Betreiberin wegen unrichtiger, unvollständiger oder veralteter Angaben des Partners Steuern, Zinsen, Zuschläge, Kosten oder Ansprüche Dritter, stellt der Partner die Betreiberin hiervon frei. Bestehen Zweifel an den Angaben (z. B. eine nicht bestätigte USt-IdNr.), darf die Betreiberin auf ihre Provision deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Meldepflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Die Betreiberin ist gesetzlich verpflichtet, Angaben zum Partner und die ihm im Kalenderjahr gezahlten Vergütungen (je Quartal, nach Abzug der Provision) sowie die einbehaltenen Provisionen jährlich bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden; dieses kann die Daten an die Finanzbehörden anderer EU-Staaten weitergeben. Der Partner verpflichtet sich, die dafür erforderlichen Angaben (insbesondere Name bzw. Firma, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer, USt-IdNr., Handelsregisternummer sowie – bei Sitz in einem anderen EU-Staat – die IBAN seines Auszahlungskontos) vollständig und richtig anzugeben und aktuell zu halten. Vor der Meldung erhält der Partner eine Übersicht der gemeldeten Daten. Macht der Partner die Angaben trotz zweier Erinnerungen nicht, ist die Betreiberin nach § 23 PStTG berechtigt und verpflichtet, Auszahlungen zurückzuhalten bzw. das Partnerkonto zu sperren, bis die Angaben vorliegen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.