Hauswand als Werbefläche vermieten: Was du wissen musst

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Eine fensterlose Giebelwand an einer belebten Straße ist der Klassiker unter den Werbeflächen. Bevor du sie vermietest, solltest du drei Fragen klären: Darfst du überhaupt? Braucht es eine Genehmigung? Und was ist die Wand wert?

Darfst du die Wand vermieten?

  • Als Eigentümer eines Einfamilienhauses in der Regel ja — vorbehaltlich öffentlich-rechtlicher Vorgaben.
  • In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört die Fassade zum Gemeinschaftseigentum; dann braucht es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
  • Als Mieter brauchst du die Zustimmung deines Vermieters — auch für Werbung im Schaufenster kann der Mietvertrag Vorgaben enthalten.
  • In Denkmalschutz- oder Erhaltungsgebieten gelten zusätzliche Auflagen.

Genehmigungen

Werbeanlagen sind baurechtlich relevant. Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Größe, Anbringung, Beleuchtung und der jeweiligen Landesbauordnung ab. Kleinere, nicht beleuchtete Anlagen sind vielerorts verfahrensfrei, größere oder beleuchtete meist nicht.

Ragt etwas in den öffentlichen Raum, kommt zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune ins Spiel. Ein kurzer Anruf beim Bauamt spart hier viel Ärger.

Was die Wand wert ist

Ausschlaggebend ist, wie viele Menschen die Wand tatsächlich sehen — und aus welcher Entfernung und Geschwindigkeit. Eine Wand an einer Ampel wird länger betrachtet als eine an einer Durchgangsstraße.

Zähle an einem typischen Werktag zehn Minuten lang Passanten und Fahrzeuge und rechne hoch. Das ist grob, aber ehrlicher als jede Schätzung aus dem Bauch heraus.

Praktische Punkte vorab klären

  • Untergrund: Ist die Fassade tragfähig, trocken und eben genug?
  • Anbringung: Wer montiert, wer entfernt, wer haftet für Schäden am Putz?
  • Rückbau: In welchem Zustand soll die Wand danach sein?
  • Zugang: Braucht es eine Leiter, ein Gerüst oder eine Absperrung?
  • Beleuchtung: Nur mit Strom sinnvoll — und häufig genehmigungspflichtig.

Stundenweise statt Jahresvertrag

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Häufige Fragen

Brauche ich für Werbung an meiner Hauswand eine Baugenehmigung?

Das hängt von Größe, Beleuchtung und Landesbauordnung ab. Kleine, unbeleuchtete Anlagen sind oft verfahrensfrei, größere oder beleuchtete meist genehmigungspflichtig. Frag im Zweifel beim Bauamt nach.

Darf ich als Mieter die Wand vermieten?

Nur mit Zustimmung des Eigentümers. Ohne diese Zustimmung riskierst du eine Abmahnung.

Was ist in einer Eigentümergemeinschaft zu beachten?

Die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum. Für eine Vermietung braucht es einen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

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