Ist Werbung an der Fassade genehmigungspflichtig?

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Es kommt darauf an — und zwar auf das Bundesland, die Kommune, die Größe der Anlage und darauf, ob sie beleuchtet ist oder in den öffentlichen Raum ragt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber eine überschaubare Prüfreihenfolge.

Werbeanlagen sind baurechtlich relevant

Die Landesbauordnungen behandeln Werbeanlagen als bauliche Anlagen. Viele Bundesländer stellen kleinere, nicht beleuchtete Anlagen verfahrensfrei — Größe und Anbringungsort entscheiden. Größere, beleuchtete oder freistehende Anlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig.

Wichtig: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Auch eine verfahrensfreie Anlage muss die materiellen Anforderungen einhalten, etwa Abstandsflächen und das Verunstaltungsverbot.

Der öffentliche Raum

Sobald etwas über die Grundstücksgrenze in den Gehweg oder Straßenraum ragt — Ausleger, Aufsteller, auskragende Schilder —, wird eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune nötig. Die ist meist gebührenpflichtig und zeitlich befristet.

Zusätzliche Regelwerke

  • Werbesatzungen und Gestaltungssatzungen: viele Städte regeln Format, Farbe und Anbringung in Innenstadtlagen.
  • Denkmalschutz: bei geschützten Gebäuden und in Ensembles ist praktisch immer eine Abstimmung nötig.
  • Bebauungsplan: kann Werbeanlagen einschränken oder ganz ausschließen.
  • Straßenverkehrsrecht: Werbung darf den Verkehr nicht ablenken oder Verkehrszeichen nachahmen.

Was du beim Bauamt fragen solltest

  • Ist eine Werbeanlage dieser Größe an dieser Stelle verfahrensfrei?
  • Gibt es für die Adresse eine Werbe- oder Gestaltungssatzung?
  • Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder liegt es in einem Ensemble?
  • Ragt die geplante Anlage in den öffentlichen Raum?
  • Ist Beleuchtung vorgesehen — und wenn ja, in welcher Form?

Eigenwerbung und Fremdwerbung

Rechtlich wird oft danach unterschieden, ob du für dein eigenes Geschäft am selben Ort wirbst (Stättenwerbung) oder Fremdwerbung anbringst. Für Fremdwerbung gelten häufig strengere Maßstäbe — genau darum geht es, wenn du deine Fläche vermietest.

Praktisch heißt das

Plakate im Schaufenster und Bildschirme im Innenraum sind in aller Regel unproblematisch. Sobald es an die Außenfassade geht, größer oder beleuchtet wird, gehört ein Anruf beim Bauamt zur Vorbereitung.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Plakat im Schaufenster eine Genehmigung?

Werbung im Innenraum hinter der Scheibe ist in der Regel unkritisch. Großflächige Verklebungen der Scheibe selbst können in Gestaltungssatzungen geregelt sein.

Was ist eine Sondernutzungserlaubnis?

Eine kommunale Erlaubnis für die Nutzung öffentlichen Straßenraums über den Gemeingebrauch hinaus — nötig, sobald etwas in den Gehweg oder Straßenraum ragt.

Wer haftet, wenn die Genehmigung fehlt?

In der Regel der Betreiber der Anlage beziehungsweise der Grundstückseigentümer. Kläre die Zulässigkeit deshalb, bevor du eine Fläche anbietest.

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