Werbefläche vermieten: Steuern, Rechnungen und Pflichten

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Einnahmen aus der Vermietung einer Werbefläche sind steuerpflichtig — auch wenn es nur ein paar hundert Euro im Jahr sind. Wie genau sie behandelt werden, hängt von deiner Situation ab; die folgenden Punkte helfen dir, die richtigen Fragen zu stellen.

Welche Einkunftsart?

Je nach Ausgestaltung können Einnahmen aus der Überlassung einer Fläche als Vermietung und Verpachtung, als sonstige Einkünfte oder — insbesondere bei gewerblichen Anbietern und aktiver Vermarktung — als gewerbliche Einkünfte einzuordnen sein.

Die Abgrenzung hat Folgen für Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuer. Wer regelmäßig mehrere Flächen anbietet, sollte die Einordnung mit dem Steuerberater klären.

Umsatzsteuer

Unternehmer unterliegen mit ihren Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Wer die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt, weist keine Umsatzsteuer aus — dann darf sie auch nicht in Rechnungen erscheinen.

Die maßgeblichen Umsatzgrenzen ändern sich gelegentlich; prüfe den aktuellen Stand beim Finanzamt oder Steuerberater, bevor du deine Preise kalkulierst.

Was du von Shloce bekommst

Über die einbehaltene Provision von 20 % erhältst du eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Sie dient dir als Beleg für die Betriebsausgabe beziehungsweise Werbungskosten.

Die Auszahlung deines Anteils läuft über Stripe. Die dortigen Aufstellungen zeigen dir, welche Beträge wann geflossen sind.

Unterlagen, die du aufheben solltest

  • Provisionsrechnungen von Shloce.
  • Auszahlungsnachweise des Zahlungsdienstleisters.
  • Übersicht der Buchungen je Fläche und Zeitraum.
  • Belege für Aufwendungen: Druck, Montage, Strom, Technik, Reparaturen.

Ein Hinweis zur Haftung

Als Anbieter einer Fläche bist du dafür verantwortlich, dass du sie überhaupt vermieten darfst — Eigentum, Zustimmungen, Genehmigungen. Diese Verantwortung liegt bei dir und nicht bei der Plattform; das ist auch in den AGB festgehalten.

Häufige Fragen

Muss ich Einnahmen aus einer Werbefläche versteuern?

Ja. Einnahmen aus der Überlassung einer Werbefläche sind steuerpflichtig. Die konkrete Einkunftsart hängt von deiner Situation ab.

Brauche ich ein Gewerbe?

Das hängt davon ab, wie die Tätigkeit einzuordnen ist. Bei regelmäßiger Vermarktung mehrerer Flächen liegt eine gewerbliche Tätigkeit nahe — kläre das mit deinem Steuerberater.

Bekomme ich eine Rechnung über die Provision?

Ja, über die einbehaltenen 20 % erhältst du eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

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